Staub-/Späneabsaugung

Stäube von Materialien wie bleihaltigem Anstrich, einigen Holzarten, Mineralien und Metall können gesundheitsschädlich sein. Berühren oder Einatmen der Stäube können allergische Reaktionen und/oder Atemwegserkrankungen des Benutzers oder in der Nähe befindlicher Personen hervorrufen.
Bestimmte Stäube wie Eichen- oder Buchenstaub gelten als krebserzeugend, besonders in Verbindung mit Zusatzstoffen zur Holzbehandlung (Chromat, Holzschutzmittel). Asbesthaltiges Material darf nur von Fachleuten bearbeitet werden.

Beachten Sie in Ihrem Land gültige Vorschriften für die zu bearbeitenden Materialien.

Abdeckhaube (siehe Bild E)

Montieren Sie die Abdeckhaube (28), bevor Sie das Elektrowerkzeug an eine Staubabsaugung anschließen.

Setzen Sie die Abdeckhaube (28) (Zubehör) mit der Halterung seitlich auf den Berührungsschutz (17) auf. Drücken Sie die Abdeckhaube auf der anderen Seite des Berührungsschutzes fest, sodass die Halterung auf dem Berührungsschutz einrastet.

Nehmen Sie die Abdeckhaube (28) für Arbeiten ohne Staubabsaugung ab. Fassen Sie dafür die Abdeckhaube an einer Seite und ziehen Sie sie nach vorn vom Berührungsschutz (17) ab.

Staubabsaugung anschließen (siehe Bilder FH)

Entnehmen Sie den Akku (10), bevor Sie den Absaugstutzen einsetzen oder entfernen.

Setzen Sie den Absaugstutzen (29) in die Aussparung der Fußplatte (13).

Stecken Sie einen Absaugschlauch (30) (Zubehör) auf den Absaugstutzen (29). Verbinden Sie den Absaugschlauch (30) mit einem Staubsauger (Zubehör).

Eine Übersicht zum Anschluss an verschiedene Staubsauger finden Sie am Ende dieser Anleitung.

Schalten Sie die Späneblasvorrichtung ab, wenn Sie die Staubabsaugung angeschlossen haben.

Der Staubsauger muss für den zu bearbeitenden Werkstoff geeignet sein.

Verwenden Sie beim Absaugen von besonders gesundheitsgefährdenden, krebserzeugenden oder trockenen Stäuben einen Spezialsauger.

Um den Absaugstutzen (29) wieder zu entfernen, drücken Sie die Entriegelungstaste (12) und ziehen den Absaugstutzen aus der Fußplatte (13).